Z E I T L O S E R . Stil

AGBs

1. LEISTUNGSUMFANG
1.1 In Abstimmung mit den Preisen der Videografin erwirbt der Auftraggeber die Leistungen des gewählten Paketes oder des individuellen Angebots und Sonderleistungen, falls vereinbart. Der Auftraggeber hat Kenntnis genommen und ist einverstanden mit den Preisen und Arbeitsbedingungen der Videografin. In dem Preis des Leistungsumfangs des Vertrages sind keinerlei weitere Leistungen und Materialien eingeschlossen, außer den im vorliegenden Vertrag genannten.
1.2 Wartezeit für den Auftrag längstens 10 Wochen ab Aufnahmedatum.
1.3 Änderungen am fertigen Produkt. Nachdem die Leistungen vom Auftraggeber abgenommen und die Endversionen vom Auftragnehmer fertig gestellt und geliefert wurden, ist es grundsätzlich nicht mehr möglich, kostenfreie Änderungen vorzunehmen. Nur bei groben Fehlern, die durch den Auftragnehmer bei der Produktion der Endversionen zusätzlich hinzugefügt wurden (falscher Name, fremdes Foto- oder Videomaterial, fehlerhafte Medien uÄ) wird dem Auftraggeber eine kostenfreie Änderung oder ein kostenfreier Austausch gewährt. Wird eine Änderung bei geliefertem Material ohne grobe Fehler gewünscht, berechnet der Auftragnehmer folgende Pauschalen: Video 150 Euro plus Materialkosten (Datenträger, Druckkosten, Versand). Änderungen sind nur bis 14 Tage nach Abahme möglich.
1.4 Foto- und Videoproduktion sind künstlerische Tätigkeiten. Der Auftragnehmer versucht so gut es ihm möglich die Wünsche der Auftraggeber umzusetzen, behält aber gleichzeitig die Freiheit zu entscheiden, wie die Endergebnisse letztendlich aussehen. Der Auftraggeber hat sich vor Vertragsabschluss mit der Arbeitsweise des Auftragnehmers und der Gestaltung des Foto- und Videomaterials bekannt gemacht und erklärt sich damit einverstanden.

2. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
2. Der Auftraggeber ist zur Zahlung des Rechnungsbetrages verpflichtet sobald der Videograf die Rechnung mit samt Videomaterial wie vereinbart übermittelt hat. Die Übermittlung der Rechnung erfolgt über die vom Brautpaar angegebene Emailadresse.

3. RECHTE UND PFLICHTEN DER PARTEIEN
3.1 Der Auftraggeber hat der Videografin einen entsprechenden Zutritt sowie die Möglichkeit zur Durchführung seiner Verpflichtungen ohne Intervention irgendwelcher Hindernisse seitens der auf der Hochzeit anwesenden Gäste oder anderer Personen, die auf die eine oder andere Art im Service auf der Hochzeit des Auftraggebers tätig sind, zu gewährleisten.
3.2 Die Videografin hat bis spätestens sieben Tage vor dem Hochzeitstag alle Adressen vollständig erhalten und das Brautpaar stimmt zu 14 Tage vor Hochzeit Rücksprache zu halten.
3.3 Im Falle eines Rücktritts (innerhalb 60 Tage vor der Hochzeit) von den Leistungen durch den Auftraggeber, welchen die Videografin nicht zu vertreten hat, stellt die Videografin 450 Euro Stornogebühren zur Zahlung für Musiklizenzen, Konzepterstellung, etc. aus.
3.5 Eine Verlegung des Hochzeitstermins durch den Auftraggeber gleicht einer Absage der Leistungen der Videografin. In diesem Fall tritt Punkt 3.3 des vorliegenden Vertrages in Kraft.
3.6 Keine der beiden Parteien trägt die Verantwortung für die Nichteinhaltung ihrer Pflichten aus dem vorliegenden Vertrag bei Eintreten von Umständen höherer Gewalt, insbesondere bei schwerer Krankheit, Tod, Naturkatastrophen, Krieg und militärischen Handlungen jeglicher Art, Streik, Beschlüssen staatlicher Macht- und Verwaltungsorgane, wenn sich diese unmittelbar auf die Ausführung der Verpflichtungen aus dem vorliegenden Vertrag auswirken.
3.7 Die Auftragnehmerin bemüht sich, alle wichtigen und interessanten Momente einer Veranstaltung aufzunehmen. Eine 100%ige Garantie der Aufnahmen aller stattgefundenen Ereignisse ist ausgeschlossen. Die Aufnahme erfolgt dabei nicht kontinuierlich, sondern bis zur Sättigung der jeweiligen Szene. Eine Priorisierung von Highlightfilm oder Langfilm muss im Vorfeld angegeben werden.
3.8 Der Auftraggeber ist für die Zeitplanung verantwortlich und gibt den Ablaufplan an die Videografin weiter. Bei einer Hochzeit verpflichtet sich der Auftraggeber genügend Zeit (ca. 2 Stunden) für eine Brautpaarshooting-Termin einzuplanen und diese Zeitvorgabe auch einzuhalten. In diesem Fall ist sichergestellt, dass die Auftragnehmerin genügend Material für die Videoerzeugnisse sammeln kann. Prinzipiell ist es möglich, die Videoaufnahmen parallel zur Fotografie zu tätigen, das reduziert allerdings die Shootingzeit für beide Parteien. 
3.9 Für je 100 km Entfernung bis zum Einsatzort werden von dem Auftragnehmer 1 Std. 30 Min. Fahrzeit eingeplant. In den meisten Fällen ist diese Zeit ausreichend, um pünktlich zum Veranstaltungsort anzukommen. Kommt es trotzdem zu einer unverschuldeten Verspätung (Stau, Defekt am Fahrzeug, Unfall uÄ) führt dies nicht zur Minderung der Leistung. Bei einer längeren Fahrstrecke (ab ca. 150 – 200 km.) ist es deswegen sinnvoll, die Auftragsnehmer bereits am Vorabend anreisen zu lassen. Dadurch entstehen zusätzliche Übernachtungskosten.

4. EIGENTUMSRECHT AUF DIE AUFNAHMEN (ABBILDUNGEN)
4.1 Die Verwendung der Aufnahmen durch den Auftraggeber: Der Auftraggeber erwirbt die Aufnahmen nur zum persönlichen Gebrauch und hat kein Recht, diese zur kommerziellen Nutzung an Dritte ohne schriftliche Genehmigung durch die Videografin zu überlassen. Der Auftraggeber erhält private Nutzungsrechte die den Druck, die Versendung und Veröffentlichung im Internet, Vervielfältigungen und die Veränderungen der Bilder gestatten.
4.2 Die Verwendung der Aufnahmen durch den Videografen: Der Videograf verfügt zu Marketingzwecken seiner Leistungen über alle Urheber- und Eigentumsrechte auf alle Fotografien, die am Tage der Hochzeit des Auftraggebers entstanden sind, insbesondere über die Rechte zum zusätzlichen Druck der Fotografien, zur Verwendung der Fotografien in Veröffentlichungen von Werbung in eigener Sache oder zu Demonstrationszwecken seines Portfolios.
4.3 Mit der Auftragserteilung erklärt sich der Auftraggeber damit einverstanden, dass das entstandene Foto- und Videomaterial vom Auftragnehmer uneingeschränkt zur Eigenwerbung im Internet (Eigene Webseite, Soziale Netzwerke usw.) und in Printmedien oÄ verwendet werden kann.
4.4 Die Auftragsnehmer übernehmen keine Haftung für die Art der Nutzung des Bild- und Videomaterials. Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass durch die Art der Nutzung keine Persönlichkeitsrechte, Urheberrechte oder sonstigen Rechte Dritter verletzt werden.

5. VERSCHIEDENES
5.1 Der vorliegende Vertrag wird in zweifacher Ausfertigung erstellt, je ein Exemplar für jede Vertragspartei. Die Übermittelung erfolgt über die Homepage/per Mail.

6 HAFTUNG
6.1 Für die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten stehen, haftet die Videografin für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
6.2 Für Schäden oder Verlust (trotz mehrfacher Sicherungsmaßnahmen) der digitalen Bilddaten haftet die Videografin nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
6.3 Für Schäden, Mängel oder Verlust durch Subunternehmer oder Lieferanten, welche ihre Leistungen auf eigene Rechnung erstellen, ist eine Haftung des Fotografen ausgeschlossen.
6.4 Der Videograf haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. 

8 DATENSCHUTZ
8.1 Der Auftraggeber erklärt sich einverstanden, dass seine zum Geschäftsverkehr erforderlichen personenbezogenen Daten gespeichert werden.
8.2 Die Videografin verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.
8.3 Die Videografin bedient sich zur Erfüllung eines Auftrags unterschiedlicher externer Dienstleister (zB Druckerei, Online Galerie). An diese Dienstleister werden die entsprechenden Medien und unter Umständen auch zugehörige Kundendaten übermittelt. Diese Dienstleister werden auf die Einhaltung datenschutzrechtlicher Bestimmungen und auf die ausschließlich weisungsgebundene Nutzung von personenbezogenen Daten verpflichtet.
8.4 Der Auftraggeber erhält mit dieser Broschüre bei Vertragsschluss die Datenschutzerklärung der Videografin.

9 SCHLUSSBESTIMMUNGEN
9.1 Die AGB stehen dem Auftraggeber auf Nachfrage jederzeit zur Verfügung. Änderungen der AGB behält sich der Auftragnehmer vor. Der Auftraggeber verpflichtet sich die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltende AGB auszudrucken und zusammen mit den Vertragsunterlagen aufzubewahren. In allen anderen Fällen gelten die aktuellen AGB.
9.2 Mit der Unterschrift den Vertragsunterlagen erklärt sich der Auftraggeber mit diesen AGB einverstanden.